Prüfungsordnung
Es gilt die gedruckte Prüfungsordnung des DJJB, sie kann bei den Trainern erworben werden.
Die Prüfung darf nur von Prüfern des Deutschen Jiu Jitsu Bundes mit gültiger Prüferlizenz abgenommen werden.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
- Regelmäßige Teilnahme am Training (weniger als 25% Fehlstunden)
- Auswendig gelerntes und beherrschtes Prüfungsprogramm.
- Ausreichende Leistungen im Training.
- Ein der Dojo-Ordnung entsprechendes Verhalten beim Training.
- Gültige Jahressichtmarke im Jiu-Jitsu Pass.
- Entsprechende Anzahl Lehrgänge im letzten Halbjahr vor der Prüfung.
- Bezahlte Prüfungsgebühr.
Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der Prüfung.
Die Trainer entscheiden über die Zulassung!