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Dojo-Ordnung

    • Der Jiuka hat 1/4 Stunde vor der angegebenen Trainingszeit zu erscheinen und darf das Dojo nicht vor dem offiziellen Trainingsschluss, außer nach vorheriger Absprache mit dem Meister, verlassen.
    • Am Auslegen und Abräumen der Matten muss sich jeder beteiligen. Das ständige Versäumen dieser Arbeit ist ein Verstoß gegen die Kameradschaft.
    • Die Verbeugung:
      • Beim Betreten oder Verlassen des Dojos im Stand an der Tür.
      • Beim Betreten oder Verlassen der Matte während des Trainings im Stand
      • sonst im Knien am Mattenrand.
    • Zum Training muss jeder Jiuka, korrekt gekleidet, einen sauberen und ordentlichen Budogi tragen.
    • Der Jiuka sollte das Dojo nur mit Fußbekleidung (keine Straßenschuhe) betreten. Beim Trainingsbeginn wird diese sauber an der Dojowand abgelegt.
    • Die Matte darf nur barfuß betreten werden.
    • Schmuck - insbesondere Hals- und Armbänder - sind vor Beginn des Trainings abzulegen.
    • Hände und Füße sind gut zu reinigen, Nägel kurz zu halten und lange Haare sicher und fest hochzustecken.
    • Es empfiehlt sich, 2 - 3 Stunden vor Trainingsbeginn keine Mahlzeiten mehr zu sich zu nehmen (während des Trainings strengstens untersagt !). Verschone Deinen Partner vor Knoblauch- oder Zwiebeldüften.
    • Der Jiuka hat jederzeit mit jedem zu üben, der ihn dazu auffordert. Höflichkeit und gegenseitige Hilfe sind
    • selbstverständlich.
    • Beim Randori (Übungskampf) zeigt man sich wie ein Samurai, der Kämpfer, der seinen Gegner achtet !
    • as Training soll möglichst leise vor sich gehen. Der Kiai ist statthaft. Konversation über Themen, die nicht zum Jiu Jitsu gehören, zeugt vom Unverständnis des Geistes, der im Dojo herrschen soll.
    • Der Jiuka hat die Anweisungen des Trainers und Meisters zu befolgen.
    • Übt ein Jiuka nicht oder folgt er den technischen Unterweisungen des Lehrers, so hat er sich korrekt am Mattenrand hinzusetzen (Liegen auf der Matte. Abstützen mit den Armen und ausgestreckte Beine sind im höchsten Grade Verstöße gegen die Jiu-Etikette).
    • Wenn der Trainer am Trainingstag verhindert ist, übernimmt grundsätzlich der nächsthöchste anwesende Dan- oder Kyu-Grad das Training. All seine Anweisungen sind zu befolgen.
    • Erzielte Erfolge sollten nie zur Überheblichkeit führen.
    • Wende auch im Privatleben den Grundsatz " Nachgeben um zu siegen " an.

  1. Der Dan-Träger oder gar Meister sei immer Vorbild und ohne Arg.

  2. Achtet die Frau und erweist Euch ihr gegenüber immer ritterlich

  3. Es ist verboten, Würfe und Griffe leichtsinnig oder mit Gewalt durchzuführen. Die Ausführung der gelernten Würge und Griffe ist nur im Falle der Notwehr zulässig.

  4. Notwehrparagraph (§ 32 StGB):
    "Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."

  5. Auch im Privatleben ist der Jiuka korrekt, ehrenhaft und charakterstark.